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Notfallgruppe für berufstätige Eltern in der Daseinsvorsorge

Notfallgruppe für berufstätige Eltern in der Daseinsvorsorge

Informationen und Verfahrensweise / Meldung bis Montag 15.30 Uhr

Sehr geehrte Eltern

Die Schulen richten Notfallgruppen für Schülerinnen und Schüler ein. Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung. Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.

In dieser Notsituation müssen alle zusammen rücken und daher meine eindringliche Bitte, die Notfallgruppe wirklich nur den Kindern vorzubehalten, deren Eltern in Rettungsdiensten, Krankenhäusern, pflegenden Berufen, Polizei, Feuerwehr etc. dringlich gebraucht werden. Bitte entscheiden Sie sehr genau, ob Sie Ihr Kind schicken müssen. Wer sein Kind in die Notfallgruppe schicken möchte, meldet dies bitte telefonisch oder per Mail einen Tag vorher im Sekretariat der Westerwaldschule verbindlich an.

Das Gesundheitsamt hat strenge Vorschriften für die Notfallgruppen erlassen. So darf eine Gruppe nicht größer als 10 Personen sein. Kinder mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten) dürfen die Notfallgruppe nicht besuchen. Die Schule muss eine Zugangskontrolle durchführen.

Die Mailadresse lautet: notbetreuung[at]ww-schule.de

Machen Sie bitte in der Mail folgende Angaben:

  • Vorname, Name und Klasse Ihres Kindes
  • Ihre ständige telefonische Erreichbarkeit (Mobilfunk)
  • Wochentage, an denen Ihr Kind die Notfallgruppe besucht.
  • Begründung für die Notwendigkeit der Betreuung (hier auch: Arbeitgeber der Eltern benennen)

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist,

  • dass die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI)im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als solches ausgewiesen worden ist. Sollten 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sein und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, ist eine Teilnahme möglich.

Bitte prüfen Sie auch, ob die Busse aus ihrem Wohnort zu den regulären Unterrichtszeiten (Schulbeginn um 08.10 und Unterrichtsende um 13.10 Uhr,) nach Gebhardshain und zurück fahren. Die Westerwaldbus GmbH kündigt Änderungen im Fahrplan an.

Wir müssen auch davon ausgehen, dass selbstverständlich auch Kollegen mit Vorerkrankungen, der Risikogruppe oder aktuellen Infekten nach Vorgabe des RKI und der Schulbehörde zu ihrem eigenen Schutz in Homeoffice geschickt werden müssen, so dass auch das schulische Personal nur begrenzt vorhanden sein kann. Umso wichtiger ist es, dass Sie sehr genau schauen, ob Sie ihr Kind wirklich in eine Notfallgruppe schicken müssen.

Alle diese Angaben sind Stand Montag, 16.03.2020. Es können sich jederzeit Änderungen ergeben.

Bei aller dynamischen Entwicklung gilt für uns jedoch weiterhin: Achtsames und verantwortliches Handeln ja, vor allem aber Ruhe und Gelassenheit. Genau in diesem Sinne habe ich Ihre Haltung und Besonnenheit und unsere Arbeit hier in der Schule in den vergangenen Tagen und Wochen wahrgenommen und dafür möchte ich mich bei Ihnen, Ihren Kindern und besonders den Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
-Schulleitung-