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Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022

Änderungen gültig ab dem 02.05.2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler.
Nach den Osterferien möchten wir Sie mit folgendem Elternschreiben des Ministeriums über die weiteren Anpassungen der Corona-Regelungen informieren.

Hier der Elternbrief zum Download

Zu den Tesungen und zum Maskentragen:

  • Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen.
  • Künftig müssen sich nur noch infizierte Personen absondern. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dementsprechend entfallen auch die 5-TagesTestungen für Kontaktpersonen, die durch positive Selbsttestergebnisse ausgelöst wurden. [...]
  • Das Testkonzept „Einsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen in Rheinland-Pfalz" wird dementsprechend aufgehoben.
  • Restbestände schulischer Selbsttests können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden. Darüber hinaus können auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.
  • Auch können weiterhin (nach aktuellem Stand bis Ende Juni 2022) die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testens für alle" freiwillig genutzt werden.

Ab dem 02.05.2022 gilt der 18. Hygieneplan Corona. Download Coronaplan hier.

Die persönliche Hygiene soll weiter beachtet werden:

  • Auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen) sollte verzichtet werden, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogischen oder gesundheitlichen Notwendigkeiten wie z.B. bei Maßnahmen der Ersten Hilfe ergibt. [...]
  • Husten- und Niesetikette beachten
  • Gründliches Händewaschen nach den einschlägigen Regeln.


Grundsätzlich dürfen die Einrichtung nicht betreten:

  • Personen, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind (positiv getestete Personen) sowie
  • „Covid 19-Krankheitsverdächtige", die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen,Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen und für die entweder das zuständige Gesundheitsamt einen PCR-Test angeordnet hat oder die sich aufgrund der typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 einem PCR-Test unterzogen haben.

Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, so gelten die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, die Sie hier um Download finden: Download Handlungsempfehlungen (gültig ab 02.05.2022)

Mit freundlichen Grüßen
      -Schulleitung-